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Vorteile

Generelle Vorteile für den Unternehmer:

    • Sie beziehen einen eindeutigen, dauerhaften und glaubwürdigen Wertestandpunkt gegenüber Ihren MitarbeiterInnen und dem Unternehmen im Sinne Ihrer Mission
    • Keine Kündigungen nötig und damit keine Abfertigungszahlung nötig.
    • Land Steiermark fördert 25% der Ausbildungskosten bis zu € 5.000,– (= Auszahlung € 1.250,–) bis max. 100 MitarbeiterInnen.
    • AMS zahlt Qualifizierungsgeld (ca. 60% vom Nettolohn) ( Bruttomonatslohn € 2.500,– x 14, ohne Kinder entspricht Tagsatz € 36,01).
    • Mitarbeiter können zusätzlich geringfügig im Unternehmen angemeldet werden und bleiben so im Team erhalten.
    • Bildungskarenzlehrgänge können individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen angepasst bzw. entwickelt werden.
    • Es ist auch möglich gemeinsam mit mehreren Firmen Lehrgänge zu planen und mit einem Qualifizierungspartner durchzuführen.
    • Mitarbeiter dürfen vor Ort im Haus qualifiziert werden und das neue Wissen anhand von Übungs- und Lernzeiten im Haus bereits anwenden lernen.
    • So können Sie strategische Qualifizierungen durchführen.
    • Sie können die Manpower und vor allem Brainpower Ihrer Mannschaft nutzen und schon im Rahmen der Bildungskarenz neue Verhaltensweisen und Sichtweisen im Sinne Ihrer Unternehmensziele nutzen.

      Vorteile für den Mitarbeiter:

        • Wertvolle Ausbildung und höhere Qualifizierung.
        • Neues Wissen bringt neue Perspektiven.
        • Projektarbeiten während der Bildungskarenz bringen das neue Wissen dann auch auf den betrieblichen Boden.
        • Der MA kann die betriebliche Auszeit nutzen um aus einem gewissen Abstand heraus sich neu zu finden und neue Inputs in seine Arbeit bringen.
        • Keine weiteren Kündigungen sind nötig.
        • Kann durch Einbindung in die Bildungskarenzmaßnahme seinen und auch andere Arbeitsplätze erhalten.
        • Kann durch Kombination von Bildungskarenz plus und einer geringfügigen Beschäftigung den Lohnverlust klein halten.
        • Wenn der Mitarbeiter kündigt und beim AMS abmeldet muss er dem AMS nichts zurückzahlen.
        • Am Ende der Bildungskarenz nehmen die MA wieder ihre Arbeit auf bzw. sind befähigt eine bessere Stelle zu bekommen.
        • Die Ausbildung ist darüber hinaus auch überbetrieblich verwertbar.
        • Lohnsteuerausgleich ist möglich, dadurch erhalten MA Geld zurück und Einkommensverluste werden möglichst gering gehalten.
        • Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
        • Diese Zeiten werden bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.