Vorteile
Generelle Vorteile für den Unternehmer:
- Sie beziehen einen eindeutigen, dauerhaften und glaubwürdigen Wertestandpunkt gegenüber Ihren MitarbeiterInnen und dem Unternehmen im Sinne Ihrer Mission
- Keine Kündigungen nötig und damit keine Abfertigungszahlung nötig.
- Land Steiermark fördert 25% der Ausbildungskosten bis zu € 5.000,– (= Auszahlung € 1.250,–) bis max. 100 MitarbeiterInnen.
- AMS zahlt Qualifizierungsgeld (ca. 60% vom Nettolohn) ( Bruttomonatslohn € 2.500,– x 14, ohne Kinder entspricht Tagsatz € 36,01).
- Mitarbeiter können zusätzlich geringfügig im Unternehmen angemeldet werden und bleiben so im Team erhalten.
- Bildungskarenzlehrgänge können individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen angepasst bzw. entwickelt werden.
- Es ist auch möglich gemeinsam mit mehreren Firmen Lehrgänge zu planen und mit einem Qualifizierungspartner durchzuführen.
- Mitarbeiter dürfen vor Ort im Haus qualifiziert werden und das neue Wissen anhand von Übungs- und Lernzeiten im Haus bereits anwenden lernen.
- So können Sie strategische Qualifizierungen durchführen.
- Sie können die Manpower und vor allem Brainpower Ihrer Mannschaft nutzen und schon im Rahmen der Bildungskarenz neue Verhaltensweisen und Sichtweisen im Sinne Ihrer Unternehmensziele nutzen.
Vorteile für den Mitarbeiter:
- Wertvolle Ausbildung und höhere Qualifizierung.
- Neues Wissen bringt neue Perspektiven.
- Projektarbeiten während der Bildungskarenz bringen das neue Wissen dann auch auf den betrieblichen Boden.
- Der MA kann die betriebliche Auszeit nutzen um aus einem gewissen Abstand heraus sich neu zu finden und neue Inputs in seine Arbeit bringen.
- Keine weiteren Kündigungen sind nötig.
- Kann durch Einbindung in die Bildungskarenzmaßnahme seinen und auch andere Arbeitsplätze erhalten.
- Kann durch Kombination von Bildungskarenz plus und einer geringfügigen Beschäftigung den Lohnverlust klein halten.
- Wenn der Mitarbeiter kündigt und beim AMS abmeldet muss er dem AMS nichts zurückzahlen.
- Am Ende der Bildungskarenz nehmen die MA wieder ihre Arbeit auf bzw. sind befähigt eine bessere Stelle zu bekommen.
- Die Ausbildung ist darüber hinaus auch überbetrieblich verwertbar.
- Lohnsteuerausgleich ist möglich, dadurch erhalten MA Geld zurück und Einkommensverluste werden möglichst gering gehalten.
- Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
- Diese Zeiten werden bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.